Ablauf und Kosten

Der erste Termin dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. In der Regel werden dabei das Anliegen und die bestehenden Beschwerden besprochen, ebenso wie die Erwartungen und Wünsche an die Therapie. Im Anschluss werden das weitere Vorgehen und offene Fragen geklärt. Das Gespräch hilft auch dabei, zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist. Wenn eine Zusammenarbeit zustande kommt, folgt eine Kennenlernphase, in der der Beziehungsaufbau und die Klärung der Therapieziele im Vordergrund stehen.

Nach der Kennenlernphase folgen die sogenannten Probatoriksitzungen. Dabei sammeln wir die notwendigen Informationen, was zum Beispiel das Ausfüllen von Fragebögen oder die Durchführung anderer Formen der Testdiagnostik erfordern kann. Diese Phase dauert in der Regel drei bis fünf Sitzungen. Anschließend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, den die Therapeutin ausführlich erklärt. 

Den Antrag für die Therapie stelle ich. Nach der Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse findet wöchentlich eine Therapiesitzung statt, die jeweils 50 Minuten dauert. In einigen Fällen kann auch ein 14-tägiger Rhythmus sinnvoll sein. Um eine regelmäßige Teilnahme zu gewährleisten, finden die Sitzungen immer am gleichen Tag und zur selben Uhrzeit statt. Besonders bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen ist die aktive Beteiligung der Bezugspersonen, in der Regel der Eltern, von großer Wichtigkeit. Deshalb wird etwa alle fünf Wochen ein 50-minütiges Gespräch mit den Bezugspersonen eingeplant.

Das Ende der Therapie wird gemeinsam von Patientin und Therapeutin festgelegt. Oft wird die Behandlung schrittweise beendet, sodass die Termine zum Schluss in größeren Abständen stattfinden.


Kosten der Behandlung

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Der genaue Umfang der Kostenübernahme richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Tarif.

Bitte kontaktieren Sie vorab Ihre Krankenversicherung, um die erforderlichen Formalitäten für die Beantragung einer Psychotherapie zu klären und die notwendigen Unterlagen anzufordern. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die erforderlichen Formalitäten für die Genehmigung.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes auch selbst tragen. In diesem Fall ist keine Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung erforderlich, und es werden keine Daten an die Versicherung weitergeleitet. Sie erhalten monatlich eine Rechnung für die erbrachten Leistungen, wobei mein Honorar auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut (GOP/GOÄ) basiert.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben sie zwei Möglichkeiten für die Kostenübernahme: entweder als Selbstzahler oder im Rahmen eines „Kostenerstattungs-verfahrens“. Dies klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung.

Jugendamt

Sollte das Jugendamt Ihres Wohnbezirks die Kosten übernehmen, wird die Therapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe gemäß § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) beantragt und eingeleitet. Zunächst prüft der Fachdienst, ob ein therapeutischer Bedarf besteht.